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Sie ist eine der Karlsruher „Fächerstraßen“, die Herrenstraße. Besonders lang ist sie nicht. Vom Rande des Schlossplatzes, wo sie beginnt, bis zu ihrem Ende nahe des Karlstors sind es keine 800 Meter. Dabei verbindet sie zwei der bedeutendsten Gerichte der Republik: das Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz im Schlossbezirk hat, und den Bundesgerichtshof in der Herrenstraße 45a. Nahezu auf halbem Wege zwischen beiden Gerichten, in direkter Nachbarschaft, liegt unsere Sozietät. Aus gutem Grund. Wir haben uns im Strafrecht auf die Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz spezialisiert: in der Revision vor dem Bundesgerichthof – wie auch bundesweit vor den Oberlandesgerichten – und in der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. |
Mit der Konzentration auf das Wesentliche führen wir die Dinge fort, die kennzeichnend für die im Jahre 1984 von Gunter Widmaier an diesem Ort gegründete Kanzlei geworden sind: umfassendes rechtliches Wissen, kreatives Problemgespür und die präzise Darstellung in einer eingängigen Sprache. Sie sind die Voraussetzung für die durchsetzungsstarke Vertretung der Interessen des Betroffenen. Und weil wir dem gerichtlichen Alltag der Verteidigung verbunden sind, haben wir diese Seiten durch den bekannten Gerichtszeichner Martin Burkhardt illustrieren lassen. |